Pressemitteilungen

Hamburg, 14.04.2026

OTTO DÖRNER stärkt Geschäftsbereich Mineralik – OTTO DÖRNER Kies und Umwelt Mecklenburg GmbH & Co. KG wird zu OTTO DÖRNER Mineralik GmbH & Co. KG

Die OTTO DÖRNER Gruppe richtet ihren Geschäftsbereich Mineralik weiter zukunftsorientiert aus.

Hamburg, 30.10.2025

OTTO DÖRNER und Richard John GmbH gehen fortan gemeinsame Wege

Die Inhaber der Richard John GmbH mit Sitz in Henstedt-Ulzburg, Kim und Marc Bähr, und die OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH haben sich entschieden, die Zukunft gemeinsam zu…

Hamburg/Hohenwestedt, 23.10.2025

OTTO DÖRNER Gruppe und POHL-Gruppe gründen Flüssigboden Nord

Die beiden norddeutschen Unternehmen OTTO DÖRNER Gruppe und POHL-Gruppe geben die Gründung der Flüssigboden Nord GmbH bekannt. Das neue Unternehmen steht für innovative Bauverfahren, die…

FAQ:

Alle Gewerbebetriebe, die Abfälle erzeugen.

Nur bei nachweislicher wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

An Entsorgungspartner oder zuständige Behörden.

Bußgelder, Nachforderungen und organisatorischer Mehraufwand.

Unternehmen müssen Gewerbemüll getrennt sammeln (u. a. PPK, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Bioabfall, mineralische Fraktionen) und die Entsorgung nachweisbar dokumentieren. Für gefährliche Abfälle gelten zusätzliche eANV-Pflichten. Wer nicht trennen kann, muss den Grund schriftlich festhalten.

Gewerbemüll sind Abfälle aus betrieblichen Tätigkeiten, also z. B. Papier und Pappe, Verpackungen, Kunststoffe, Metalle, Holz, Biomüll, Baustellenabfälle sowie mineralische Stoffe. Nicht dazu gehören private Haushaltsabfälle. Sonderfall: Gefährliche Abfälle (z. B. Mineralfaser, asbesthaltige Baustoffe) müssen separat behandelt werden.

Wichtig sind Wiegescheine, Rechnungen, Aufträge und, bei gefährlichen Abfällen, eANV-Begleit- und Übernahmescheine. Mit einem digitalen Kundenportal lassen sich Nachweise und Begründungen für nicht trennbare Gemische einfach ablegen und für Kontrollen exportieren.

Bei Verstößen gegen die Gewerbeabfallverordnung (fehlende Trennung, fehlende Nachweise, Fehlwürfe) drohen Beanstandungen und Bußgelder. Teuer wird es auch durch Nachsortierung und Sonderbehandlung, etwa bei Mineralfaser oder Asbest im falschen Container. Abhilfe schaffen klare Trennung, Schulung im Betrieb und ein zertifizierter Entsorgungspartner.

Am meisten spart, wer am Entstehungsort sauber trennt und Störstoffe vermeidet (z. B. Gips separat). Passende Behältergrößen, realistische Abholrhythmen und die Priorität stofflicher Verwertung senken Kosten. Digitale Dokumentation reduziert internen Aufwand.

Für Betriebe empfiehlt sich ein Containerdienst mit Absetz-/Abrollcontainern sowie Sortier- und Vorbehandlungsanlagen in der Region. Je nach Abfallart kommen ergänzend Recyclinghöfe oder – für nicht verwertbare Reststoffe – Deponien in Frage. Beratung klärt den passenden Weg pro Fraktion.

Ein möglicher Ansprechpartner ist zum Beispiel das gewerbliche Beratungsteam von OTTO DÖRNER. Es unterstützt Sie gern bei Einstufung, Behälterwahl, Nachweisen (inkl. eANV) und organisiert den Komplettservice für Unternehmen in Hamburg.

Entsorgungskosten lassen sich senken, indem Unternehmen ihre Abfallströme transparent machen, Wertstoffe konsequent trennen, Behältergrößen und Leerungsfrequenzen optimieren und Sonderabfälle korrekt deklarieren. Digitale Lösungen wie Kundenportale helfen dabei, Daten auszuwerten und Optimierungspotenziale zu erkennen. Gemeinsam mit einem professionellen Entsorger können dann konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, die sich direkt in geringeren Entsorgungskosten niederschlagen.

Effiziente Abfallwirtschaft bedeutet, Abfälle im Unternehmen strukturiert zu organisieren. Dazu gehört die getrennte Erfassung ebenso, wie eine interne Logistik, Digitalisierung und Dokumentation bis hin zur Umsetzung von Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Abfallmengen zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen, Sonderabfälle sicher zu handhaben und Entsorgungsprozesse so zu steuern, dass Aufwand und Kosten sinken.

Kreislaufwirtschaft sorgt dafür, dass möglichst viele Stoffe im Kreislauf bleiben. So kann man sie nutzen als Recyclingbaustoffe aus Anlagen wie ORCA oder als Sekundärrohstoffe aus Papier, Metallen und Kunststoffen. Das reduziert teure Deponiemengen und nutzt vorhandene Ressourcen besser. Gleichzeitig lassen sich durch saubere Trennung von Wertstoffen Erlöse erzielen oder zumindest Entsorgungskosten für den Restmüll deutlich senken.

Technologie unterstützt an vielen Stellen: Digitale Portale ermöglichen es, Aufträge rund um die Uhr zu platzieren, Rechnungen und Nachweise herunterzuladen und Kosten- sowie Mengenübersichten zu erstellen. Sensorik kann helfen, Behälter bedarfsgerecht zu leeren. Insgesamt sorgen digitale Lösungen für mehr Transparenz, schnellere Abläufe und eine bessere Steuerung von Kosten und Ressourcen.

Professionelle Entsorger kennen die technischen, rechtlichen und logistischen Anforderungen der Abfallwirtschaft im Detail. Sie können Betriebe beraten, welche Fraktionen getrennt erfasst werden sollten, welche Behälter sich eignen, wie Sonderabfälle korrekt zu deklarieren sind und welche digitalen Tools Transparenz schaffen. So entsteht eine Partnerschaft, in der Entsorger Leitplanken geben und Unternehmen Schritt für Schritt zu einer effizienteren, kostengünstigeren und nachhaltigeren Abfallwirtschaft begleiten.

DIWASS ist die digitale Plattform der EU für den grenzüberschreitenden Abfallverkehr. Die Abkürzung steht für Digital Waste Shipment System. Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Beteiligten am Notifizierungsverfahren das System nutzen, also Abfallexporteure, Transporteure, Verwerter und die zuständigen Behörden.

Die Verordnung (EU) 2024/1157 ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und verbindlich anwendbar ab dem 21. Mai 2026. Für laufende Notifizierungen gilt eine Übergangsfrist von etwa zweieinhalb Jahren. Für Grüne-Liste-Abfälle wurde zusätzlich eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 eingeführt.

Für die Registrierung benötigen Unternehmen die aktuelle Firmierung, die Wirtschaftsidentifikationsnummer, die EORI-Nummer sowie alle abfallwirtschaftlichen Nummern wie Erzeugernummer, Entsorgernummer, Beförderernummer und gegebenenfalls Maklernummer. Hinzu kommt ein EU-Login pro teilnehmende Person, der die Signaturkarte aus dem nationalen Verfahren ersetzt.

Ja. Die EU hat vor Kurzem eine zusätzliche Übergangsfrist eingeführt. Grüne-Liste-Abfälle wie Altpapier dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 ohne Teilnahme an DIWASS verbracht werden. Grund ist die noch unvollständige technische Fertigstellung des Systems.

Kunststoffabfälle unterliegen künftig grundsätzlich der Notifizierungspflicht. Wer sie in Nicht-OECD-Staaten verbringen will, muss zusätzlich die abnehmende Endanlage vor Ort auditieren. Eine solche Auditierung ist mit Reise- und Prüfaufwand verbunden und rechnet sich nur bei sehr großen Mengen.

Eine feste Definition gibt es nicht. In der Praxis beginnt ein Großprojekt bei mehreren tausend Tonnen Abfall, einem Auftragsvolumen ab einer halben Million Euro oder einem engen Zeitrahmen, der erhöhte Logistik erfordert. Entscheidend ist, dass normale Abholrhythmen nicht mehr ausreichen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die gesamte Entsorgungsplanung. Ohne Gutachten können keine Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle erstellt werden. Je früher es vorliegt, desto besser lässt sich das Projekt planen.

Entsorgungssicherheit bedeutet, dass der Partner über ausreichend eigene Infrastruktur verfügt, also Fahrzeuge, Sortieranlagen, Deponien und Standorte, um auch bei großen Mengen und unvorhergesehenen Problemen lieferfähig zu bleiben. Ein Entsorger, der bei einem Großprojekt an seine Kapazitätsgrenze kommt, gefährdet das gesamte Projekt.

Ja. Bei vielen Großprojekten wird Boden ausgehoben und gleichzeitig Füllmaterial benötigt. Wenn Entsorgung und Schüttgutversorgung aus einer Hand kommen, lassen sich Logistik und Zeitplanung besser koordinieren.

Das hängt vom Umfang ab. Das Schadstoffgutachten muss ausgewertet, Entsorgungsnachweise müssen bei den Behörden eingereicht und Anlagenkapazitäten gesichert werden. Bei komplexen Projekten mit zwölf Gebäuden und Dutzenden Abfallarten kann die Vorbereitung mehrere Wochen dauern.

Schiffe liegen nur für kurze Zeit im Dock, bei Reparaturen oft nur zwei Wochen. Jeder zusätzliche Tag kostet die Reederei fünf- bis sechsstellige Beträge. Die Entsorgung muss deshalb so getaktet sein wie alle anderen Gewerke auf der Werft.

Bilgenöle sind Öl-Wasser-Gemische, die sich im unteren Bereich des Schiffsrumpfs sammeln. Da Öl ein Gefahrstoff ist, gelten Bilgenöle als gefährlicher Abfall und müssen über den Sonderabfallweg entsorgt werden.

Das hängt nicht vom Strahlmittel ab, sondern vom abgestrahlten Material. Enthält die alte Beschichtung PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), TBT (Tributylzinn) oder andere Schadstoffe, wird das gesamte Strahlmittel als gefährlicher Abfall eingestuft (AVV 12 01 16*). Eine Analyse im Einzelfall ist Pflicht.

Auf dem engen Werftgelände, zwischen Trockendocks, Hallen und Kais, ist oft kein Platz für große LKW. Ein-Kubikmeter-Behälter (Kubis) werden per Gabelstapler bewegt und in einer Reststoffsammelanlage gesammelt. Von dort erfolgt der Abtransport mit regulären Fahrzeugen.

Bei der Zollvernichtung werden Importwaren unter Aufsicht des Zolls vernichtet, damit keine Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Das betrifft verdorbene Lebensmittel, gefälschte Produkte und Waren mit Qualitätsmängeln. Eine Steuerhilfsperson überwacht den Vorgang.

Ja. Stahlverschnitt, Kupferkabel und NE-Metalle können bei sauberer Trennung vergütet werden. Wer Kupfer mit Stahl vermischt, verschenkt Wert. Ein professionelles Entsorgungskonzept enthält deshalb immer eine Metallfraktion mit Ankauf.

Bauschutt ist rein mineralisch und brennt nicht: Steine, Fliesen, Mörtel, Beton, Dachziegel. Bauabfall ist ein Gemisch aus mineralischen und nicht-mineralischen Stoffen wie Holz, Styropor, Folie oder Pappe. Die Entsorgung von Bauabfall ist deutlich teurer als die von reinem Bauschutt.

Der Fahrer prüft den Inhalt bereits vor Ort. Spätestens bei der Kippkontrolle in der Anlage fällt eine Abweichung auf. Der Inhalt wird dann umdeklariert, mit Bildern dokumentiert und entsprechend des tatsächlichen Materials abgerechnet.

Jägerzäune und andere imprägnierte Hölzer aus dem Außenbereich gehören zur Kategorie A IV, gefährlicher Abfall. Bei Vermischung mit naturbelassenem Holz (A I) muss der gesamte Container als A IV abgerechnet werden. Die Kosten unterscheiden sich erheblich.

Nicht bei kleinen Mengen. Bis zu etwa 50 Kubikmeter kann unbeprobter Boden über eine Mischkalkulation entsorgt werden, sofern er optisch und geruchlich unauffällig ist. Bei größeren Mengen ist eine Analyse Pflicht. Sie kann sich finanziell lohnen, wenn der Boden als unbelastet eingestuft wird.

Wenn auf einer kleinen Baustelle nur geringe Mengen verschiedener Materialien anfallen und der Platz für mehrere Behälter fehlt. Die Transportkosten für drei halb leere Behälter sind oft höher als ein einzelner Bauabfall-Container. Voraussetzung: Keine gefährlichen Abfälle im Gemisch.

AVV steht für Abfallverzeichnis-Verordnung. Das ist ein Verzeichnis, das jeden Abfall mit einer Nummer kategorisiert und festlegt, ob er als gefährlich oder ungefährlich eingestuft wird. Entsorger und Behörden arbeiten auf Basis dieser Klassifizierung.

Kartonagen machen den größten Anteil aus, gefolgt von Folien, Holz (Paletten) und gemischtem Gewerbeabfall. Je nach Branche kommen Glas, Lebensmittelabfälle, Elektroschrott, Sperrmüll und Baustellenabfall bei Filialumbauten hinzu.

Wenn importierte Ware verdorben, qualitätsmängelhaft oder gefälscht (Plagiate) sind ist, kann sie unter Aufsicht des Zolls vernichtet werden. Dadurch entfällt die Einfuhrumsatzsteuer und ein etwaiger Zoll. Der Zoll begleitet die Vernichtung. Das betrifft häufig Lebensmittel, Zigaretten und gefälschte Waren.

Lithium-Batterien können durch Beschädigung oder Reibung in Brand geraten. Wenn sie im gemischten Gewerbeabfall landen, besteht akute Brandgefahr in der Sortieranlage. Batterien müssten separat gesammelt und als Gefahrgut transportiert werden.

Nein. In Hamburg dürfen große Fahrzeuge die Innenstadt nur bis 11 Uhr anfahren. Danach ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Alternative: kleinere Fahrzeuge mit geringerer Kapazität zu höheren Kosten.

Filialen derselben Kette haben in der Regel ähnliche Abfallstrukturen. Man kann ein Standard-Behälterkonzept pro Filialtyp entwickeln, Abholrhythmen festlegen und über ein digitales Portal die Kosten pro Standort vergleichen. Ein fester Ansprechpartner beim Entsorger sorgt für individuelle Anpassungen pro Filiale.

Ein Entsorgungsnachweis nach Nachweisverordnung (NachwV) ist Pflicht, sobald gefährliche Abfälle entsorgt werden. Erkennbar sind diese am Sternchen hinter dem AVV-Schlüssel. Bis zu einem Gewicht von zwei Tonnen je Erzeuger besteht keine Nachweispflicht. Darüberhinaus reicht bis 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Anfallstelle ein Sammelnachweis, bei größeren Mengen wird ein Einzelnachweis verbindlich.

Der Entsorgungsnachweis ist die Genehmigung der Behörde für die Entsorgung einer bestimmten Menge eines bestimmten Abfalls bei einer bestimmten Entsorgungsanlage. Der Begleitschein gehört zur einzelnen Fahrt. Pro Tour mit gefährlichem Abfall braucht der Beförderer einen eigenen Begleitschein, der ab Beladung elektronisch vorliegt und signiert ist.

Ein Entsorgungsnachweis kann für höchstens fünf Jahre beantragt werden. Eine Verlängerung innerhalb dieser fünf Jahre muss vor dem Ablaufdatum angestoßen und durch alle Beteiligten neu signiert werden. Über fünf Jahre hinaus ist keine Verlängerung möglich, dann beginnt das Verfahren neu.

Kleinigkeiten wie Zahlendreher beim Datum oder eine fehlende Hausnummer erkennt das System sofort und lässt sie unkompliziert korrigieren. Eine falsche Erzeugernummer führt zur Ablehnung und der Antrag muss neu gestellt werden. Wer gefährliche Abfälle am Verfahren vorbei entsorgt, begeht eine Straftat.

In vielen Fällen ja, abhängig von der Konstellation und der zuständigen Otto-Dörner-Gesellschaft. Wir unterstützen bei der Klassifizierung, bereiten Unterlagen auf und signieren als Annahmestelle die Annahmeerklärung. Den rechtlichen Erzeuger-Auftritt behält in der Regel der Erzeuger selbst, etwa über einen Bevollmächtigten.

Die Häufigkeit hängt von den anfallenden Mengen, den Lagerbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben ab. Viele Betriebe fahren gut damit, Sonderabfälle zunächst zu sammeln und dann in Bündeln abholen zu lassen, zum Beispiel ein- bis zweimal im Jahr oder immer dann, wenn bestimmte Behälter voll sind.

Für eine typische Abholung mit gemischten Sonderabfällen, etwa ein voller ASP-Behälter mit Lacken, Lösemitteln, etwas ölhaltigen Abfällen, einigen Härtergebinden, Spraydosen sowie Elektroschrott und Leuchtstofflampen, sollten Unternehmen grob mit Beträgen im Bereich mehrerer hundert bis rund tausend Euro rechnen.

Entscheidend sind Art und Menge der Sonderabfällen sowie der Aufwand für Sortierung, Verpackung, Transport und Entsorgungsweg.

Grundsätzlich gehören alle gefährlichen Abfälle und schadstoffhaltigen Produkte nie in den Restmüll, den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Dazu zählen insbesondere:

– Farben, Lacke, Lösemittel, Verdünner, Härter

– ölhaltige Betriebsmittel und Altöl

– Säuren und Laugen

– Chemikalien aus Labor, Werkstatt oder Reinigung

– Spraydosen mit Restinhalten

– Batterien und Akkus

– Elektro-Altgeräte und Elektroschrott

– Leuchtstofflampe, Energiesparlampe und quecksilberhaltige Leuchtstoffröhre

– abgelaufene oder unbekannte Chemikalien und Reinigungsmittel

All diese Abfälle müssen über spezielle Sammelstellen, Wertstoffhöfe oder einen Entsorger ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wer Sondermüll eigenständig zur Entsorgung bringt, benötigt je nach Abfallarten und Mengen unter anderem:

– Sammelentsorgungsnachweis oder Einzelnachweis nach Abfallrecht,

– Begleitschein oder Übernahmeschein,

– Beförderungspapier nach ADR / GGVSEB bei Gefahrguttransporten,

– ggf. ADR-Schulungsnachweis des Fahrers,

– Wiegeschein bzw. Bestätigung der ordnungsgemäßen Übernahme durch den Entsorger.

Arbeitet ein Betrieb mit einem spezialisierten Entsorger zusammen, übernimmt dieser in der Regel die Erstellung der notwendigen Unterlagen und stellt sie dem Unternehmen zur Verfügung. So ist die Entsorgung von Sondermüll nicht nur sicher, sondern auch rechtssicher dokumentiert.

Nein. Sie zahlen nur die tatsächlich angefallene Menge, entweder nach Kubikmetern oder nach Gewicht. Wenn in einer 10er-Mulde nur 7 Kubikmeter enthalten sind, werden auch nur 7 berechnet. Die Transportkosten bleiben gleich.

Bei vielen Entsorgern ab dem sechsten Tag nach Gestellung. Die Miete soll dafür sorgen, dass Container zügig befüllt und abgerufen werden. Planen Sie Ihre Befüllung entsprechend ein.

Das fällt spätestens bei der Kippkontrolle im Hof des Entsorgers auf. Nicht deklarierte Sonderabfälle müssen nachsortiert oder umverpackt werden. Die Kosten dafür werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich gehört nur eine Abfallart in einen Container. Bei kleinen Zusatzmengen gibt es die Möglichkeit, eine weitere Fraktion in Big Bags verpackt oben auf den Container zu stellen. Das muss vorher abgesprochen und als separater Auftrag erfasst werden.

Rechnen Sie mit drei bis vier Tagen Vorlauf. Wer eine Woche vorher bestellt, ist auf der sicheren Seite. Besonders Deckelcontainer sind in der Hochsaison oft knapp. Hier lohnt sich die frühzeitige Planung.

Nicht immer. Kleinere Mengen unbeprobten Bodens können über eine Mischkalkulation abgefahren werden, sofern der Boden optisch und geruchlich unauffällig ist. Ab größeren Mengen besteht eine Analyse-Pflicht. Sie kann sich finanziell lohnen, wenn sich herausstellt, dass der Boden unbelastet ist.

Beides muss zusammenpassen. Die Preisunterschiede in der Branche sind aber oft geringer als gedacht. Wenn Sie 100 Euro sparen, dafür aber den Behälter nicht pünktlich bekommen, ist das keine echte Ersparnis. Achten Sie auf das Gesamtpaket aus Beratung, Zuverlässigkeit und Kosten.

Es gibt keine feste Größe. Auch wer nur einmal einen Container für die Gartenräumung bestellt, hat oft Fragen zur richtigen Abfallart oder Behältergröße. Bei größeren Projekten wie Neubauten oder Werksentsorgungen ist eine Beratung vor Ort empfehlenswert.

Bauschutt ist ein rein mineralischer Abfall: Steine, Ziegel, Beton. Baumischabfall enthält zusätzlich nicht-mineralische Bestandteile wie Holz, Tapeten oder Kunststoffe. Die Entsorgungskosten für Baumischabfall sind deutlich höher, weil der Abfall sortiert werden muss.

Bei gut aufgestellten Entsorgungsunternehmen sind ein bis zwei Werktage üblich. In Stoßzeiten kann es nach Branchenerfahrung bei einigen Anbietern bis zu fünf Tage dauern. Fragen Sie explizit nach der Vorlaufzeit in der Hochsaison, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ein seriöses Angebot schlüsselt Transportkosten, Maut, Entsorgungskosten mit AVV-Schlüssel und Behältermiete separat auf. Wenn nur ein Pauschalpreis ohne Aufschlüsselung genannt wird, fragen Sie nach. Besonders wichtig: Klären Sie die Regelung zur Standzeit und zur Abrechnung bei Unter- oder Überladung.

Beides führt zum gleichen Ergebnis. Die Bestellung landet in der Regel innerhalb von Minuten im System. Online-Portale bieten den Vorteil, dass Sie rund um die Uhr bestellen und den Auftragsstatus einsehen können. Das Telefon bietet den Vorteil eines direkten Gesprächs, falls Fragen offen sind. Die beste Lösung hängt von Ihren Vorlieben ab.

Nein. Auf privatem Grund ist keine Genehmigung erforderlich. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass der Stellplatz tragfähig, zugänglich und ausreichend groß ist.

Sie benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung und eine Halteverbotszone. Beides wird beim zuständigen Bezirksamt oder der Polizei beantragt. Viele Entsorgungsunternehmen übernehmen die Beantragung als Serviceleistung.

Nein. Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind tabu. Ein Antrag auf eine Halteverbotszone wird dort in aller Regel abgelehnt, unabhängig von der Containergröße.

Kleine Kratzer im Asphalt oder Pflaster können beim Absetzen oder Aufrollen entstehen. In der Regel geht dabei nichts ernsthaft kaputt. Bei empfindlichen Oberflächen können Holzbohlen als Unterlage helfen.

Planen Sie mindestens ein bis zwei Wochen Vorlauf ein. Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab. Je früher Sie den Antrag stellen, desto sicherer ist der Termin.

Bei sehr engen Verhältnissen gibt es Alternativen: kleinere Behälter wie Kubis oder Säcke, die per Kran oder per Hand bewegt werden können. Sprechen Sie das bei der Bestellung an. Gemeinsam findet sich fast immer eine Lösung.

An einem normalen Tag steuern wir rund 280 Aufträge im Containerbereich und 200 im Muldenbereich. In Spitzenzeiten können es bis zu 600 Aufträge insgesamt sein. Darüber hinaus gibt es immer Eilaufträge, die morgens kurzfristig dazukommen.

Bestellungen bis 14 Uhr werden für den Folgetag eingeplant. Ab 14 Uhr startet die Disposition mit der Tourenplanung. Eilaufträge am gleichen Tag oder nächsten Morgen sind möglich, sofern Kapazitäten frei sind.

Aktuell nicht. Unsere verfügbare Software berücksichtigt keine Echtzeitdaten wie aktuelle Staus oder Baustellen. Erfahrene Disponenten planen die Touren per Hand und passen sie im Tagesverlauf laufend an. KI wird langfristig eine größere Rolle spielen, ist aber in unserer Logistiksoftware noch nicht praxisreif.

Im vergangenen Jahr sind wir zu knapp 60 Prozent mit HVO gefahren, einem erneuerbaren Dieselersatz. Elektro-LKW sind technisch verfügbar, aber aus unserer Sicht im Schwerlastbereich wirtschaftlich noch nicht konkurrenzfähig. Der Umstieg wird kommen, aber erst wenn die Kosten tragbar sind.

Wir fahren auch bei extremen Bedingungen. Industriekunden wie der Hamburger Hafen müssen bedient werden, unabhängig vom Wetter. Das sind täglich rund 30 bis 40 Pflichtaufträge. Alle anderen Aufträge werden bei Extremwetter auf die Folgetage geschoben. Unser Fuhrpark ist mit hochwertigen Reifen und entsprechender Ausstattung vorbereitet.

Nicht weil schlechter getrennt wird, sondern weil größere Mengen Abfall beseitigt werden müssen. Diese Mengen drücken die Gesamtquote, auch wenn alle anderen Fraktionen sauber verwertet werden.

In Deutschland fallen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Sie sind das mengenmäßig größte Aufkommen aller Abfallarten und umfassen vor allem Bau- und Abbruchabfälle, Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch.

Das KrWG ordnet den Umgang mit Abfällen in fünf Stufen: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. Verwertung hat Vorrang vor Beseitigung. Erst wenn keine sinnvolle Verwertung möglich ist, darf deponiert werden.

Von rund 220 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle werden in Deutschland aktuell etwa 70 Millionen Tonnen recycelt. Die übrigen 150 Millionen Tonnen werden überwiegend deponiert oder in der Verfüllung verbaut. Das Recyclingpotenzial ist erheblich, aber bei weitem nicht ausgeschöpft.

Asbest ist seit 1993 verboten, weil die Fasern krebserregend wirken. Eine sinnvolle Aufbereitungstechnik existiert nicht. Bei PFAS, also per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, fehlt aktuell die marktreife Reinigungstechnik. Beide Stoffströme werden geordnet deponiert, bis Aufbereitungsverfahren wirtschaftlich verfügbar sind.

Drei Trends prägen die nächsten Jahre. Bessere Aufbereitungstechnik für mineralische Abfälle, Lösungen für PFAS-belastete Böden und die EU-Abfallende-Verordnung. Hinzu kommen operative Innovationen wie KI-gestützte Annahmeprozesse, KI-gesteuerte Recyclinganlagen und elektrische Maschinen für Werk und Transport.

DÖRNER GO ist das B2B-Kundenportal von Otto Dörner für Gewerbekunden. Container GO ist die White-Label-Lösung, mit der andere Entsorgungsunternehmen ein eigenes Portal im eigenen Design aufbauen können angebunden an ihr eigenes Warenwirtschaftssystem.

Nein. Die Partnerportale laufen auf den Servern des Technologiepartners Marketools. Die Daten sind strikt getrennt. Otto Dörner hat keinen Zugriff auf die Kundendaten anderer Entsorger.

GO-to-GO ist die automatisierte Auftragsweiterleitung zwischen GO Portalen verschiedener Entsorger. Wenn ein Entsorger einen Auftrag nicht selbst ausführen kann, wird er automatisch an einen Partner im seinem Netzwerk übermittelt. Statusinformationen fließen in Echtzeit zurück.

Nein. Die technische Umsetzung und die Anbindung an das Warenwirtschaftssystem übernimmt das GO-Team. Es bestehen bereits Schnittstellen zu den meisten relevanten ERP-Systemen der Branche.

Im Jahr 2025 wurden über 95.000 digitale Bestellungen über das DÖRNER GO Portal aufgegeben. Hinzu kommen über 30.000 Dokumentenabrufe pro Jahr durch Gewerbekunden.

DÖRNER GO ist ein B2B-Portal für Gewerbekunden. Privatkunden können den DÖRNER Shop nutzen, um direkt online Container zu bestellen und zu bezahlen.

Nein. Das Portal steht allen Gewerbekunden kostenfrei zur Verfügung. Nach der Freischaltung können Sie sofort bestellen, Dokumente einsehen und Bilanzen abrufen.

Ja. DÖRNER GO ist rund um die Uhr erreichbar. Bestellungen, die nach 14 Uhr eingehen, werden am übernächsten Werktag ausgeführt. Alles, was vorher eingeht, kann bereits am nächsten Werktag bedient werden.

Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die endgültige Auftragsbestätigung mit Datum folgt, sobald die Disposition den Auftrag geprüft und freigegeben hat Das geschieht in der Regel am nächsten Werktag.

Nicht zwingend. Das Portal ist intuitiv aufgebaut. Wer möchte, bekommt eine kurze Einführung, entweder persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz. Bei größeren Teams bieten wir auch Schulungen vor Ort an.

Die Abfallbilanz zeigt alle entsorgten Abfallarten, Mengen und Zeiträume je Lieferort. Sie ist im Portal jederzeit abrufbar und hilft bei der Dokumentation nach der Gewerbeabfallverordnung, bei internen Auswertungen und bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nein. Das Portal ergänzt die persönliche Beratung. Sie können jederzeit anrufen oder eine E-Mail schreiben. DÖRNER GO gibt Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, Standardvorgänge selbstständig und zeitunabhängig zu erledigen.

Herkömmliches Recycling bricht das Material und siebt es nach Größe, es entfernt also nur Metall und grobe Leichtstoffe. Die Nassaufbereitung wäscht das Material zusätzlich, trennt nach Dichte und löst Lehm, Holz und chemische Belastungen heraus. So entsteht eine Gesteinskörnung, die sich von Naturgestein kaum unterscheiden lässt, während herkömmliches Recycling meist nur eine Schottertragschicht liefert.

Downcycling bedeutet, dass ein Material bei jeder Wiederverwertung an Qualität verliert. Aus einer Betonwand wird beim herkömmlichen Recycling eine Schottertragschicht für den Unterbau. Ist diese Tragschicht später mit Boden vermischt, lässt sie sich kaum noch trennen und landet in der Entsorgung. Die Nassaufbereitung durchbricht diese Spirale, indem sie die Gesteinskörnung sauber zurückgewinnt.

Die Nassaufbereitung ist für komplexe Materialgemische gemacht, die sich trocken nicht trennen lassen. Dazu gehören Aushub mit Oberboden, alte Tragschichten mit Bodenanteilen und Rückbaumaterial aus dem Tiefbau. Auch chemisch belastetes Material lässt sich aufbereiten, weil die Belastungen beim Waschen herausgelöst und im Feinanteil konzentriert werden.

Nein. Die Produkte der Nassaufbereitung erreichen die beste Einstufung der Ersatzbaustoffverordnung und sind für alle vorgesehenen Anwendungsfälle zugelassen. Die gewonnenen Gesteinskörnungen erfüllen zudem die Norm für Betonzuschlagstoffe und können damit wieder in den Hochbau zurückkehren.

Die ORCA ist eine Nassaufbereitungsanlage für mineralische Bau- und Abbruchabfälle in Seevetal bei Hamburg. Mit rund 22 Millionen Euro Investition ist sie das größte Einzelprojekt der OTTO DÖRNER Gruppe und wurde aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums gefördert. Sie produziert rund 150.000 Tonnen Recyclingbaustoffe im Jahr.

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