Neue EU-Abfallverbringungsverordnung und DIWASS: Was Unternehmen seit 21. Mai 2026 wissen müssen
von Jörg Lempke
Am 21. Mai 2026 trat die neue EU-Abfallverbringungsverordnung in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Papierverfahren durch das digitale System DIWASS. OTTO DÖRNER ist zu hundert Prozent davon betroffen, weil wir täglich Abfälle ins europäische Ausland verbringen. Hier erfahren Sie, was sich ändert, welche Übergangsfristen gelten und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten.

Was die EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 regelt
Die EU verfolgt mit der Verordnung (EU) 2024/1157 zwei Ziele. Erstens soll der grenzüberschreitende Abfallverkehr aus der Papierform in die digitale Form überführt werden. Zweitens soll die Überwachung lückenloser werden, damit illegale Abfallverbringungen besser erkannt werden.
Das bisherige Verfahren ist ein Papiermonster. Bei einem Notifizierungsverfahren versenden Entsorger dicke Ordner mit Unterlagen an zwei Behörden: die Exportbehörde am Herkunftsort und die Importbehörde am Zielort. Beide Seiten erhalten ihre Dokumente in deutscher und englischer Sprache, fast immer auf dem Postweg.
Allein die Vorbereitung kostet ein Unternehmen vier bis sechs Wochen, wenn jemand mit Erfahrung den Antrag bearbeitet. Hinzu kommen die behördlichen Prüfzeiten. In schnellen Fällen können Sie mit einer Bearbeitungszeit von drei Monaten rechnen. Wer eine neue Notifizierung braucht, sollte mit einem halben Jahr Vorlauf rechnen, bevor der erste LKW fahren darf. Die Digitalisierung soll genau diese Barriere senken. Die neue Verordnung ersetzt die seit 2007 geltende VO (EG) 1013/2006 vollständig.
Was DIWASS bedeutet und wie sich der Prozess ändert
DIWASS ist die Digitalisierung des grenzüberschreitenden Abfallverkehrs auf europäischer Ebene. Die Abkürzung steht für Digital Waste Shipment System. Ab dem 21. Mai 2026 läuft das Notifizierungsverfahren über dieses zentrale EU-System.
Der wichtigste Unterschied zum bisherigen Verfahren ist sichtbar bei jedem einzelnen Transport. Bisher musste jeder Spediteur, der bei uns über die Waage fährt und Abfall ins Ausland lädt, ein gedrucktes Heft mit rund 36 Seiten in Farbe mitnehmen. Darin waren die deutsche und die ausländische Genehmigung enthalten, die beschriebene Route und die Liste der Spediteure. Künftig sind diese Unterlagen digital im DIWASS-System hinterlegt.
Auch die Behörden profitieren von dem neuen Verfahren. Zoll und Kontrollbehörden können jeden LKW auf dem Rastplatz prüfen, sich in DIWASS einloggen und die Unterlagen einsehen. Damit lässt sich erkennen, ob ein Transport rechtmäßig unterwegs ist. Bisher war diese Kontrolle auf der Straße praktisch nicht möglich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen im Überblick:
| Aspekt | Bisher (bis 20. Mai 2026) | Ab 21. Mai 2026 |
| Rechtsgrundlage | VO (EG) 1013/2006 von 2007 | VO (EU) 2024/1157 |
| Verfahren | Papierbasiert, fast immer auf dem Postweg | Vollständig digital über DIWASS |
| Pro Transport | Heft mit rund 36 Seiten in Farbe im LKW | Digital im System hinterlegt |
| Behördenkontrolle | Akte muss physisch vorgezeigt werden | Direktzugriff der Behörden auf DIWASS |
Was sich beim Notifizierungsverfahren für gefährliche Abfälle ändert
Eine Notifizierung ist die behördliche Genehmigung für einen grenzüberschreitenden Abfalltransport. Sie wird sowohl von der Exportbehörde als auch von der Importbehörde erteilt und gilt in der Regel ein Jahr, bei einer Vorabzustimmung bis zu drei Jahre. Diese Zustimmungsdauer bleibt unter der neuen Verordnung gleich.
Notifizierungspflichtig sind alle Abfälle, die nicht auf der Grünen Liste stehen. Dazu gehören unter anderem gefährliche Abfälle, Sortierreste zur thermischen Verwertung und zu Energiestoffen aufbereitete Materialien wie Ersatzbrennstoffe. Bei OTTO DÖRNER beliefern wir zum Beispiel dänische Verbrennungsanlagen mit brennbaren Abfällen. Diese Anlagen sind viel stärker in lokale Fernwärmenetze eingebunden als deutsche Anlagen. Wir liefern damit faktisch einen Energiebrennstoff nach Skandinavien und sorgen dafür, dass dänische Häuser warm sind.
Für laufende Notifizierungen gibt es eine Übergangsfrist von etwa zweieinhalb Jahren. Wer aktuell eine gültige Notifizierung hat, kann diese in hergebrachter Form zu Ende bringen. Eine Pflicht zur Migration in DIWASS gibt es bisher nicht, weil das System für bestehende Vorgänge noch keinen geregelten Weg vorsieht. Für alle Notifizierungen, die neu beantragt werden, ist DIWASS aber ab dem 21. Mai 2026 verbindlich.
Welche Übergangsfrist für Grüne-Liste-Abfälle gilt
Die Grüne Liste ist die zweite Kategorie im grenzüberschreitenden Abfallverkehr. Wer Abfälle dieser Liste verbringt, darf mit einem einseitigen amtlichen Dokument unmittelbar losfahren. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Typische Beispiele sind Altpapier oder einfache Sekundärrohstoffe mit geringer Gefährlichkeit, oder Schrotte.
Ursprünglich sollte die DIWASS-Pflicht zum 21. Mai 2026 auch für die Grüne Liste scharfgeschaltet werden. Die EU hat dort jedoch eine Rolle rückwärts gemacht. Vor wenigen Wochen wurde eine zusätzliche Übergangsfrist eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Grüne-Liste-Abfälle weiterhin ohne DIWASS-Teilnahme transportiert werden. Der Grund ist nüchtern: Das System ist nicht noch nicht komplett programmiert.
Für Unternehmen heißt das: Die Registrierung kann und sollte schon erfolgen, die operative Pflicht beginnt aber erst zum Jahreswechsel 2027. In der Zwischenzeit warten wir auf die Fertigstellung des europäischen Portals.
Was sich für Kunststoffabfälle und Drittstaaten-Exporte ändert
Über die Digitalisierung hinaus gibt es eine inhaltliche Verschärfung. Sie betrifft Kunststoffabfälle und ihre Verbringung in Drittstaaten. Anlass ist die Baseler Konvention, eine internationale Übereinkunft, die festlegt, welche Abfälle nach außerhalb der EU exportiert werden dürfen und welche nicht.
Hintergrund ist der Kunststoffmüll, den Europa über Jahrzehnte nach Asien verschifft hat und der leider zu großen Teilen in den Ozeanen treibt. Die EU hat darauf reagiert. Kunststoffabfälle unterliegen jetzt grundsätzlich der Notifizierungspflicht. Zusätzlich müssen die abnehmenden Endanlagen in Drittstaaten künftig auditiert werden.
Praktisch bedeutet das: Wer als deutsches Unternehmen Kunststoffabfälle nach Asien verbringen will, muss zunächst dorthin reisen und den verwertenden Betrieb dort prüfen. Eine solche Auditierung kostet Geld und Zeit. Wirtschaftlich rechnet sie sich nur bei sehr großen Mengen. Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe mit ein paar Containern Kunststoffabfall pro Jahr werden Drittstaaten-Verbringungen praktisch nicht selbst durchführen. Diese Lieferketten laufen entweder über größere bundesweit tätige Sortierbetriebe oder bleiben innerhalb der EU.
Was Sie als Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Wer am Notifizierungsverkehr teilnimmt oder neu einsteigen will, sollte den Aufwand nicht unterschätzen. Mich beschäftigt das Thema seit etwa neun Monaten. In den letzten Wochen liegt der Aufwand bei rund zehn Stunden pro Woche.
Drei Schritte sind aus meiner Sicht entscheidend:
- Erstens: die Registrierung Ihrer Betriebe im System.
Alle Beteiligten müssen registriert sein, also Abfallexporteur, Transporteur, Verwerter und auch die begleitenden Behörden. Dafür benötigen sie die aktuelle Firmierung, die Wirtschaftsidentifikationsnummer, die EORI-Nummer und alle abfallwirtschaftlichen Identifikationsnummern wie Erzeugernummer, Entsorgernummer, Beförderernummer und Maklernummer. Am Ende des Antrags erhalten Sie eine Bestätigung mit einer Antragsnummer, die 33 Ziffern lang ist und in jeder weiteren Korrespondenz verwendet werden muss. - Zweitens: der EU-Login.
Anders als beim deutschen elektronischen Nachweisverfahren brauchen Sie keine Signaturkarte und kein Lesegerät mehr. Jede Person, die teilnimmt, authentifiziert sich über einen EU-Login. Damit sind ein Rechner und eine Person für DIWASS freigeschaltet. - Drittens: die Software-Integration.
Wir möchten DIWASS bei OTTO DÖRNER über eine Mittelware in unser ERP-System einbinden, statt ein zweites Solitärsystem aufzubauen. Anbieter wie Zedal oder Axians eWaste bieten dafür bereits Lösungen an. Konkrete Auskünfte zur Registrierung und zur nationalen Anbindung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Umweltbehörde, in Hamburg über die BUKEA, in Niedersachsen über die NGS und in Schleswig-Holstein über die GOES.
Mein Fazit
Im ersten Jahr wird DIWASS für die meisten Unternehmen eher eine Erschwernis sein als eine Erleichterung. Das System ist noch nicht in allen Teilen fertig, manche Behörden hängen mit ihrer Anbindung hinterher und einzelne Migrationsfragen sind ungeklärt. Trotzdem glaube ich an das Gute. Mittelfristig werden wir weniger Papier mitführen, die Kommunikation mit den Behörden wird besser werden, und Kontrollen auf der Straße werden tatsächlich möglich. Mein Rat: Schieben Sie die Registrierung Ihrer Betriebe nicht auf. Auch wenn das System zu Beginn hakelt, gewinnen Sie damit Zeit für die Übergangsphase.
Sie haben Abfälle, die ins europäische Ausland gehen, und sind unsicher, ob und wie Ihr Unternehmen DIWASS nutzen muss? Sprechen Sie mit unserer Stoffstrom-Beratung. Je früher wir gemeinsam planen, desto reibungsloser läuft Ihre grenzüberschreitende Entsorgung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
DIWASS ist die digitale Plattform der EU für den grenzüberschreitenden Abfallverkehr. Die Abkürzung steht für Digital Waste Shipment System. Ab dem 21. Mai 2026 müssen alle Beteiligten am Notifizierungsverfahren das System nutzen, also Abfallexporteure, Transporteure, Verwerter und die zuständigen Behörden.
Die Verordnung (EU) 2024/1157 ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft und verbindlich anwendbar ab dem 21. Mai 2026. Für laufende Notifizierungen gilt eine Übergangsfrist von etwa zweieinhalb Jahren. Für Grüne-Liste-Abfälle wurde zusätzlich eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 eingeführt.
Für die Registrierung benötigen Unternehmen die aktuelle Firmierung, die Wirtschaftsidentifikationsnummer, die EORI-Nummer sowie alle abfallwirtschaftlichen Nummern wie Erzeugernummer, Entsorgernummer, Beförderernummer und gegebenenfalls Maklernummer. Hinzu kommt ein EU-Login pro teilnehmende Person, der die Signaturkarte aus dem nationalen Verfahren ersetzt.
Ja. Die EU hat vor Kurzem eine zusätzliche Übergangsfrist eingeführt. Grüne-Liste-Abfälle wie Altpapier dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 ohne Teilnahme an DIWASS verbracht werden. Grund ist die noch unvollständige technische Fertigstellung des Systems.
Kunststoffabfälle unterliegen künftig grundsätzlich der Notifizierungspflicht. Wer sie in Nicht-OECD-Staaten verbringen will, muss zusätzlich die abnehmende Endanlage vor Ort auditieren. Eine solche Auditierung ist mit Reise- und Prüfaufwand verbunden und rechnet sich nur bei sehr großen Mengen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Spezielle Entsorgung für Großprojekte – Warum Massenentsorgung einen anderen Ansatz braucht
Ab wann ist ein Entsorgungsauftrag ein Großprojekt? Für mich persönlich: wenn mehrere tausend Tonnen Abfall anfallen, das Auftragsvolumen eine halbe Million Euro übersteigt und die...
Abfallwirtschaft effizient gestalten – So senken Unternehmen ihre Entsorgungskosten
Entsorgung war in vielen Unternehmen lange ein Nebenthema: Man stellte Container auf, beauftragte einen Dienstleister und hoffte, dass alles läuft. Heute ist das anders.
Gewerbemüll entsorgen in Hamburg: Pflichten, Regeln & Tipps für Unternehmen
Was gilt für die Entsorgung von Gewerbemüll in Hamburg? Alle Pflichten, Regeln und Praxis-Tipps von der Abfalltrennung bis zur Dokumentation.