Elektronik-Schrott
Zum Elektronik- und Elektroschrott zählen z. B. PC´s, Drucker, Kopierer, Bildschirme, Radios, HiFi-Anlagen, Fernseher, Videorecorder und sonstige elektronische Geräte. Kleine Geräte können derzeit noch über die Restmülltonne entsorgt werden. Das neue Gesetz über das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ wurde kürzlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Damit wurde nach langem Tauziehen die nationale Umsetzung von zwei EG Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie über die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe vollzogen.
Dies ermöglicht privaten Haushalten ab März 2006 eine kostenlose Rückgabe von ausgedienten Altgeräten wie z.B. Fernsehern, Waschmaschinen oder Handys, aber auch digitalen Armbanduhren oder elektrischen Gartengeräten.
Die Rücknahmepflicht wird auch Geräte umfassen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden, und soll kostenlos über kommunale Sammelstellen erfolgen. Die Entsorgungskosten werden von den Herstellern übernommen.
Außerdem dürfen ab Juli 2006 gefährliche Stoffe wie bromierte Flammschutzmittel und bestimmte Schwermetalle nicht mehr in den neu auf den Markt kommenden Geräten enthalten sein.
Das Aufkommen von Elektroaltgeräten hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. In der EU fallen pro Person jährlich durchschnittlich 14 Kilogramm Elektro-Abfall an. Diese sollen über die neuen Regelungen aus dem normalen Hausmüll herausgehalten werden und möglichst umweltverträglich entsorgt werden. Bisher landete ein großer Teil davon offenbar im Restmüll. Erstens gingen damit wertvolle Rohstoffe verloren, zweitens ging dies zu Lasten der allgemeinen Abfallgebühren.
Beispiele für Elektronik-Schrott:
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