Altholz
Bei der Altholzerfassung gehören sinnvolle Verwertungswege und eine entsprechende Qualitätssicherung zu den Standards.
Altholz ist ein Sammelbegriff für Holzbauteile, -produkte und -materialien aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovierungen (z. B. Balken, Böden, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Tische, Schränke, Stühle, Kisten, Paletten, Schalungen und Gerüste). Altholz kann naturbelassen, behandelt (z. B. Eisenbahnschwellen, Telefonmasten) und beschichtet (z. B. Furniere, Melaminbeschichtungen) sein. Je nach Behandlung und Beschichtung kann Altholz in unterschiedliche Klassen unterteilt werden, die nur in bestimmten Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen.
Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte und behandelte Althölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes.
Die unterschiedlichen Klassen werden eingeteilt in die Gruppen: A I, A II, A III, A IV
Folgende Beispiele sollen die Klassifizierung verdeutlichen:
Klasse A I:
- Paletten aus Vollholz, wie z.B.: Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- Obst-, Gemüse-, und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz
- Möbel, naturbelassenes Vollholz
Klasse A II:
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz
(ohne schädliche Verunreinigung) - Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Möbel, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung
Klasse A III:
- Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment)
- Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel, mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
Klasse A IV:
- Holzfachwerk und Dachsparren
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Bahnschwellen
- Leitungsmasten
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel
Beispiele für Altholz:
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