Am 01.02.2007 ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis in Kraft getreten. Seit dem 01.04.2010 müssen nur noch für Abfälle mit gefährlichen Stoffen (mit „*“ gekennzeichnet) Entsorgungsnachweise geführt werden. Für nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung bestehen für alle Entsorgungsbeteiligten Registerpflichten, für nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung besteht die Registerpflicht nur für Entsorger.






